Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Gibt es keine genaue Aufschlüsselung der aEKS? Also EKS Position zu Position "bemeckert"?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Schwer zu sagen. Gibt es keine genaue Auflistung der Einzelposten zur EKS durch das Jobcenter?
Das anrechenbare Einkommen ist mit ca. 130 € aber weitaus geringer als die 500 oder 600 € früher, die nach Kürzungen entstanden sind. Ist das jetzt positiv zu werten, dass das Jobcenter auf derart drastische Kürzungen diesmal verzichtet hat? Wie begründen sie, dass die Kosten diesmal nicht gestrichen wurden, jedoch früher? An der Art der Tätigkeit hat sich doch nichts geändert.
Das anrechenbare Einkommen ist mit ca. 130 € aber weitaus geringer als die 500 oder 600 € früher, die nach Kürzungen entstanden sind. Ist das jetzt positiv zu werten, dass das Jobcenter auf derart drastische Kürzungen diesmal verzichtet hat? Wie begründen sie, dass die Kosten diesmal nicht gestrichen wurden, jedoch früher? An der Art der Tätigkeit hat sich doch nichts geändert.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Es gibt keine genaue Auschlüsselung. Die normalerweise mitgeschickten Tabelle mit den EKS-Positionen und den entsprechenden Änderungen des JC war (wieder einmal) nicht dabei. Außerdem ergibt die Rechnung bezüglich der Rückzahlungen exakt die Summe der Fahrtkosten. Da ist also gar nichts abgezogen worden, die fielen bei der Berechnung einfach unter den Tisch.
Zum Einen positiv, da diesmal Übernachtungs- und Verpflegungskosten anerkannt wurden. Zum Anderen waren in dem BWZ nur wenige auswärtige Aufenthalte und netsprechend niedrige Kosten, daher lässt das nur beschränkt Rückschlüsse zu.Olivia hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2024, 07:43 Das anrechenbare Einkommen ist mit ca. 130 € aber weitaus geringer als die 500 oder 600 € früher, die nach Kürzungen entstanden sind. Ist das jetzt positiv zu werten, dass das Jobcenter auf derart drastische Kürzungen diesmal verzichtet hat? Wie begründen sie, dass die Kosten diesmal nicht gestrichen wurden, jedoch früher? An der Art der Tätigkeit hat sich doch nichts geändert.
Auf jeden Fall ist es (nach über 10 Jahren) wieder eine andere Leistungsabteilung. Die haben wohl umstrukturiert und die speziellen Selbständigenteams abgeschafft. Aber wenn man von Seiten der Geschäftsleitung merkt, dass da wieder großzügiger bzw. rechtskonformer agiert wird, kann es ganz schnell eine Anweisung geben, das wieder zu ändern ...
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Das solltest Du ins laufende Gerichtsverfahren einbringen. Kosten sind anerkannt, also dann bitte auch früher.
Wird Widerpsruch eingelegt gegen den Bescheid oder schluckt ihr die Kröte mit den 130 € Anrechnungsbetrag??
Wird Widerpsruch eingelegt gegen den Bescheid oder schluckt ihr die Kröte mit den 130 € Anrechnungsbetrag??
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Widerspruch ist schon raus.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich hoffe, dass bei den Gerichtsverfahren inzwischen Ruhe eingekehrt ist und dass diese bald mit Erfolg abgeschlossen werden können.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Habe in letzter Zeit nur sporadisch in das Forum geschaut, lese jetzt auch diesen Faden:kleinchaos hat geschrieben: ↑Do 22. Feb 2024, 22:59 Ich würde dafür PKH beantragen, auch wenn es eigentlich vors Verwaltungsgericht gehört. Beim VerwG muss man Gerichtskostenvorschuss zahlen, aber PKH ist möglich
Ich pflichte KC bei, dass Knipsi PKH beantragen muss.
Dass LSG die zuständige Stelle ist (und nicht etwa das VG) wurde bereits weiter oben dargelegt.
Und Benedetto hat auch recht, dass Olivias geradezu Entrüstung wegen außerordentlichem Bedarf leider keine Rechtsgrundlage hat. Aber wenn PKH bewilligt ist, ist die Alternative sowieso obsolet.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
UPDATE:
Heute war wieder einmal eine Verhandlung vor dem SG. Ausgang war besser als bei denen zuvor. Rückforderungen wurden von 330 Euro auf etwa 6 Euro eingedampft (u.a. wurden die Kosten für den Steuerberater vom Gericht anerkannt). Wermutstropfen war, dass Verpflegungsmehrkosten vom Richter grundsätzlich als mit den 100 Euro Grundfreibetrag zu verrechnen eingestuft wurden. Also quasi eine Privatisierung von Betriebskosten, da auch alles was über 100 liegt, so lange nicht als Betriebskosten anerkannt wird, so lange man keinen Gewinn über 400 Euro/Monat erzielt.
War in dem Falle aber unschädlich.
Wieder nach Hause zurückgekehrt, lagen dann im Briefkasten allerdings erneut mehrere Tiefschläge. Zum einen wurden beide Nichtzulassungsbeschwerden gegen die letztjährigen Skandalurteile zurückgewiesen. Da Streitwert unter 750 Euro und daher Berufung unzulässig, bleiben die Erstattungen nun an Knipsi hängen.
Außerdem kam ein Widerspruchsbescheid vom JC. Der Widerspruch wurde natürlich zurückgewiesen. Einen Auszug aus den Begründungen (es ging hierbei um die Anerkennung von Fahrtkosten u.a. zu den Europameisterschaften in München 2022) habe ich mal beigefügt, um die neue "Argumentationslinie" des Jobcenters aufzuzeigen. das * mit Anmerkung ist von Knipsi. Irgendwo im Forum ging es bereits um das Thema "Fahrt zum ersten Kunden". Allerdings haben wir keine Kunden in diesem Sinne, denn wir wurden nicht von irgend einem Verband, Verein oder sonstigem beauftragt, also ist das Argument von daher schon schwachsinnig.
Aber man versucht es nun auf dieser Schiene und wirft hierbei "Betriebsstätte" und "Arbeitsstätte" in einen Topf.
Falls irgend jemand noch kluge Vorschläge hat, wie dieser absurden Argumentation des JC zu begegnen ist, möge er (oder sie) damit nicht hinter dem Berg halten.
Heute war wieder einmal eine Verhandlung vor dem SG. Ausgang war besser als bei denen zuvor. Rückforderungen wurden von 330 Euro auf etwa 6 Euro eingedampft (u.a. wurden die Kosten für den Steuerberater vom Gericht anerkannt). Wermutstropfen war, dass Verpflegungsmehrkosten vom Richter grundsätzlich als mit den 100 Euro Grundfreibetrag zu verrechnen eingestuft wurden. Also quasi eine Privatisierung von Betriebskosten, da auch alles was über 100 liegt, so lange nicht als Betriebskosten anerkannt wird, so lange man keinen Gewinn über 400 Euro/Monat erzielt.
War in dem Falle aber unschädlich.
Wieder nach Hause zurückgekehrt, lagen dann im Briefkasten allerdings erneut mehrere Tiefschläge. Zum einen wurden beide Nichtzulassungsbeschwerden gegen die letztjährigen Skandalurteile zurückgewiesen. Da Streitwert unter 750 Euro und daher Berufung unzulässig, bleiben die Erstattungen nun an Knipsi hängen.
Außerdem kam ein Widerspruchsbescheid vom JC. Der Widerspruch wurde natürlich zurückgewiesen. Einen Auszug aus den Begründungen (es ging hierbei um die Anerkennung von Fahrtkosten u.a. zu den Europameisterschaften in München 2022) habe ich mal beigefügt, um die neue "Argumentationslinie" des Jobcenters aufzuzeigen. das * mit Anmerkung ist von Knipsi. Irgendwo im Forum ging es bereits um das Thema "Fahrt zum ersten Kunden". Allerdings haben wir keine Kunden in diesem Sinne, denn wir wurden nicht von irgend einem Verband, Verein oder sonstigem beauftragt, also ist das Argument von daher schon schwachsinnig.
Aber man versucht es nun auf dieser Schiene und wirft hierbei "Betriebsstätte" und "Arbeitsstätte" in einen Topf.
Falls irgend jemand noch kluge Vorschläge hat, wie dieser absurden Argumentation des JC zu begegnen ist, möge er (oder sie) damit nicht hinter dem Berg halten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Ich halte es unverändert als Schwachsinn, hier von einer Fahrt zur Arbeitsstätte zu sprechen. Die Arbeitsstätte eines Fotografen ist heute vor seinem PC, die richtigen Fotos aus den hunderten von Fotos aussuchen, diese am PC optimieren usw. usw.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Absurd, dass die Fahrtkosten zu den Sportevents nun auf diese Weise gekürzt werden sollen. Die Arbeitsstätte ist der heimische PC, von dort aus findet der Verkauf statt. Die Fahrten zu den Sportevents sind Fahrtkosten, ohne die die Fotos gar nicht erstellt werden sollen. Von einer Finanzierung sbetrieblicher Reisekosten aus dem Regelsatz ist nirgends die Rede.
- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
@ Koelsch: JC könnte argumentieren: die eigentlichen Fotos, mit deren Hilfe dann an der - heimischen - Arbeitsstätte - Einkommen generiert wird, werden vor Ort - z.B. München - erstellt.
Aber: Fahrt nach München/zurück kann keine Privatfahrt sein.
Denn der Fotograf fährt nicht zu seinem Privatvergnügen dort hin, sondern um letztendlich Einnahmen zu generieren.
Keine Fahrt - keine Fotos - keine Einnahmen.
Vielleicht am Beispiel Handwerker will sich selbstständig machen.
Mietet eine Garage als Werkstatt an.
JC streicht Mietkosten der Garage und meint: Privatvergnügen, den der Leistungsbezieher hat ja schon am Wohnort eine Garage.
Keine Garage - keine Werkstatt - keine Einnahmen.
Aber: Fahrt nach München/zurück kann keine Privatfahrt sein.
Denn der Fotograf fährt nicht zu seinem Privatvergnügen dort hin, sondern um letztendlich Einnahmen zu generieren.
Keine Fahrt - keine Fotos - keine Einnahmen.
Vielleicht am Beispiel Handwerker will sich selbstständig machen.
Mietet eine Garage als Werkstatt an.
JC streicht Mietkosten der Garage und meint: Privatvergnügen, den der Leistungsbezieher hat ja schon am Wohnort eine Garage.
Keine Garage - keine Werkstatt - keine Einnahmen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
@Marsu: Richtig. Aber trotzdem nicht zu fassen, dass dem Jobcenter die einfachsten betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge erklärt werden müssen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Es ist vielleicht ein absichtliches "Nichtwissen". Wahrscheinlich Bestandteil der jahrelangen Schikanen.
Die Fahrten können schon deshalb keine Fahrten zum (ersten) Kunden sein, weil die Veranstalter keine Kunden sind. Einnahmen werden über den Verkauf im Onlineshop erzielt, also sind die Kunden dort. Die Fahrten zu den Veranstaltungen sind lediglich "Materialsammlung". Wo sollte man entsprechende Fotos auch sonst herbekommen, als auf den entsprechenden Veranstaltungen. Und da diese nicht im eigenen Wohnzimmer oder direkt vor der Tür (bis auf eine Ausnahme nicht mal in der gleichen Stadt) stattfinden, muss man sich wohl oder übel dorthin bewegen.
Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit den Gerichtsurteilen ist der Verpflegungsmehraufwand. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll dafür erst einmal der Grundfreibetrag verbraucht werden. Und wenn man weniger als 400 Euro Gewinn pro Monat hat, dann ist alles, was über den 100 Euro ist, Privatvergnügen. Also eine 100%ige Privatisierung von notwendigen Betriebsausgaben. Statt etwas zu essen, soll man das Geld ans Jobcenter geben (bzw. als zuviel gezahlte Regelleistung zurückzahlen). Und für die im Regelsatz vorgesehene Summe für Nahrungsmittel bekommt inzwischen man nicht mal mehr ein Frühstück, wenn man unterwegs ist.
Die Fahrten können schon deshalb keine Fahrten zum (ersten) Kunden sein, weil die Veranstalter keine Kunden sind. Einnahmen werden über den Verkauf im Onlineshop erzielt, also sind die Kunden dort. Die Fahrten zu den Veranstaltungen sind lediglich "Materialsammlung". Wo sollte man entsprechende Fotos auch sonst herbekommen, als auf den entsprechenden Veranstaltungen. Und da diese nicht im eigenen Wohnzimmer oder direkt vor der Tür (bis auf eine Ausnahme nicht mal in der gleichen Stadt) stattfinden, muss man sich wohl oder übel dorthin bewegen.
Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit den Gerichtsurteilen ist der Verpflegungsmehraufwand. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll dafür erst einmal der Grundfreibetrag verbraucht werden. Und wenn man weniger als 400 Euro Gewinn pro Monat hat, dann ist alles, was über den 100 Euro ist, Privatvergnügen. Also eine 100%ige Privatisierung von notwendigen Betriebsausgaben. Statt etwas zu essen, soll man das Geld ans Jobcenter geben (bzw. als zuviel gezahlte Regelleistung zurückzahlen). Und für die im Regelsatz vorgesehene Summe für Nahrungsmittel bekommt inzwischen man nicht mal mehr ein Frühstück, wenn man unterwegs ist.
- marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
@ jcgeschädigter
Fahrten: Deinen Ansatz in dem 2. Absatz find ich gut.
Bring das in eine sachliche Formulierung, dann könnte man damit argumentieren.
Verpflegungsmehraufwand: da seh' ich aus den von Dir angeführten Gründen leider schwarz, dagegen anzugehen.
Das wird n.M.n. nur mit engagiertem und versierten Anwalt UND verständigem Richter zu Deinen/Euren Gunsten ausgehen.
Fahrten: Deinen Ansatz in dem 2. Absatz find ich gut.
Bring das in eine sachliche Formulierung, dann könnte man damit argumentieren.
Verpflegungsmehraufwand: da seh' ich aus den von Dir angeführten Gründen leider schwarz, dagegen anzugehen.
Das wird n.M.n. nur mit engagiertem und versierten Anwalt UND verständigem Richter zu Deinen/Euren Gunsten ausgehen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Konnte denn zwischenzeitlich erfolgreich Widerspruch eingelegt werden?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Widerpruch wird immer umgehend eingelegt, aber auch immer zurückgewiesen als "unbegründet". Dann geht die nächste Klage raus.
Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme
Kommt mir sehr bekannt vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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